Herzlich
willkommen in Cattolica, ein Ort an dem die Blaue Flagge der europäischen
Strände weht. The Blue Flag... mit diesen Zeilen versuchen wir kurz
zu schildern was dieses Symbol, bzw. diese Auszeichnung bedeutet und welche
Kriterien und Verraussetzungen beachtet werden müssen um diese begehrte
Anerkennung von Seiten der FEE Italia zu erhalten.
Sommer
2008 | Der Stadt Cattolica wird zum 13. Mal die Blaue Flagge verleiht.
Seit 13 Jahren erhalten die Strände von Cattolica nun schon diese
renomierte Auszeichnung der FEE Foundation for Environmental Education.
Die Blaue Flagge, ist eine große Annerkennung,
die Küstenstädten zuteil wird, die bestimmte Qualitätskriterien
in Bezug auf die Wasserqualität des Meeres, der gebotenen Diestleistungen
am Strand und an den Anlegestellen - unter Berücksichtigung der Reinlichkeit
und Hygiene erfüllen. Die im Jahr 1987, im Zuge des "Jahres
der Umweltschutz der europäischen Union", gestartete Kampagne,
wird in den europäischen Staaten von den örtlichen Niederlassungen
der FEE geleitet.
Ein nationales Komitee, bzw. eine Jury macht Kontrollbesuche in den sich
bewerbenden Städten um dann der internationalen Abteilung der Stiftung
FEE die Kandidaten der eigenen Nation zu melden. Die Ausszeichnung wird
jedes Jahr, nach den von der FEE festgelegten Kriterien, Stränden
in über 30 Ländern der Welt verliehen, nicht nur in Europa,
sondern auch Sudafrica, Neuseeland, Kanada und der Karibik. Es gibt zwei
verschiedene Blaue Flaggen: die erste ist die Blaue Flagge der
Strände, diedie Wasserqualität und
die Reinlichkeit der Strände belegt, die zweite zeichnet die Tourismus-Anlegestellen,
Häfen und Jachthäfen - bzw. die Wasserqualität in unmittelbarer
Nähe der Häfen aus, sie belegt das keine Abwasser in das Meer
geleitet werden.
.:: ZU BEACHTENDE KRITERIEN - REGELN ZUR BEURTEILUNG
::.
Die wichtigsten Regeln zur Beurteilung von Seiten der
FEE für die Verleihung der Blauen Flagge der Badestrände
sind:
Erfüllung
einer festgelegten hohen Norm für Wasserqualität; Keine Einleitung
von Industrie- oder sonstigen Abwässern; Vorliegen
eines Katastrophenschutzplans; Vorliegen
eines Plans für die weitere Entwicklung und Nutzung der Küstenbereiche
der Gemeinde; keine Anzeichen
für Verschmutzung durch Öl, Müll oder sonstiges; Abfallbehälter
in ausreichender Anzahl vorhanden, um den Strand sauber zu halten; Säuberung
des Strandes in regelmässigen Abständen; Veröffentlichung
von Angaben zur Wasserqualität am Strand; Veröffentlichung
von Informationen zur Blauen Flagge am Strand; Umweltbezogene
Aktivitäten werden öffentlich bekanntgegeben; Öffentliche
Toiletten in ausreichender Anzahl in Strandnähe vorhanden; Ausreichende
Anzahl an Rettungsschwimmern bzw. Rettungsausrüstung, um bei Unfällen
überall am Strand eingreifen zu können; kein Kraftfahrzeugverkehr
am Strand bzw. nur mit Sondergenehmigung; Camping am
Strand nicht gestattet; Einschränkende
Vorschriften für das Mitführen von Hunden am Strand; Zugangsmöglichkeiten
zum Strand sicher und einfach; Keine Gefahr
für Strandbesucher durch Freizeitaktivitäten; Keine Beeinträchtigung
des Naturschutzes durch Aktivitäten am Strand; Ordnungsgemässe
Instandhaltung der Einrichtungen am Strand; Zugangsmöglichkeit
und Einrichtungen für Behinderte; Kostenloses
Trinkwasser an mindestens einer Stelle vorhanden; Öffentliche
Fernsprecher vorhanden;
Die wichtigsten Regeln zur Verleihung der Blauen Flaggeder Häfen - . Sportboothäfen
etc. sind:
Wasser und
Umgebunq der Sportboothäfen sind sauber; keine Eineitung
von Abwasser in das Hafenbecken; Einrichtungen
zur Abfallentsorgung (Hausmüll, Altöl, Anstreichmittel und sonstige
gefährliche Abfälle) vorhanden; Angemessene
und saubere Sanitäreinrichtungen, einschliesslich Waschgelegenheit
und Zugang zu Trinkwasser vorhanden; Öffentliche
Toiletten in ausreichender Anzahl in Strandnähe vorhanden; Rettungsausrüstung
und Vorrichtungen zur Feuerbekämpfung und für sonstige Notfälle
vorhanden; Umweltinformationen
im Bereich der Sportboothäfen; Informationen
über die Blaue Flagge im Bereich der Sportboothäfen; Entsorgungsmöglichkeit
für Toilettentanks und Bilgenwasser im Bereich der Sportboothäfen; Seitens der
Sportboothäfen Unterbindung unzulässiger Entsorgung gefährlicher;
Abfälle
aus Bootsreparaturen und -aufbereitungen; Licht- und
Stromversorgung vorhanden.