Wichtige Informationen über Ihr Urlaubsland Italien
Einreisebestimmungen:
Flüge nach Italien werden als Inlandsflüge behandelt. Trotzdem
benötigen Deutsche und Österreicher für einen Italienaufenthalt
bis zu 3 Monaten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Kinder
einen Kinderausweis (ab 10 Jahre mit Lichtbild) mit Eintrag der Nationalität,
einen eigenen Reisepass oder eine Eintragung im Familienpass. Staatenlose
und Bürger anderer Nationen können sich in Reisebüros oder
beim italienischen Konsulat erkundigen.
Reisehinweise:
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Italien erhalten Sie in
Internet unter www.auswaertiges-amt.de
oder unter der Telefonnummer 030-5000 2000. In Österreich informiert
Sie das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten im
Internet unter www.bmaa.gv.at
oder telefonisch unter der Rufnummer +43-1-53115 4411.
Warnwesten im Pkw:
Für Fahrten nach Italien benötigen Sie für jeden Mitreisenden
eine eigene Warnweste mit reflektierenden Sicherheitsstreifen. Sorgen
Sie vor und legen für jeden zugelassenen Sitz in Ihrem Fahrzeug je
eine Warnweste bereit. Achten Sie dabei auf das vorgeschriebene europäische
Kontrollzeichen EN471. Warnwesten müssen nicht nur vorhanden sondern
jederzeit griffbereit im Fahrzeuginneren, nicht im Kofferraum deponiert
sein.
Banköffnungszeiten (ca.):
Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 16.00 Uhr,
Samstags geschlossen
Kreditkarten und Reiseschecks:
Kreditkarten werden in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Reiseschecks
werden gegen Vorlage des Ausweises bei Banken und z. T. auch in Hotels
eingelöst. Mit EC-Karten kann man an vielen Geldautomaten Bargeld
abheben. Zahlung direkt mit der EC Karte ist größtenteils möglich.
Ortszeit:
Es besteht kein Zeitunterschied zu Deutschland und Osterreich.
Landessprache:
ltalienisch. In vielen Hotels, Restaurants und Geschäften wird Deutsch
gesprochen. Trotzdem empfiehlt sich die Mitnahme eines Wörterbuchs,
besonders bei Unternehmungen auf eigene Faust.
Trinkgeld:
Landesüblich sind 5 - 10 %.
Krank im Urlaub:
Seit dem 01.07.2004 gilt in allen EU-Ländern die neue Krankenkassen-Karte
EHIC. Für lhren Urlaub benötigen Sie im Krankheitsfall diese
Karte oder eine Ersatzbescheinigung, die beim Arzt vorgelegt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass der Auslandskrankenschein E 111 stufenweise bis
2006 von der EHIC abgelöst wird. Bitte informieren Sie sich vorab
bei Ihrer Krankenkasse. Für den Abschluss zusätzlicher privater
Versicherungen erkundigen Sie sich in lhrem Reisebüro.
Führerschein:
Führerschein, Fahrzeugschein und Nationalitätszeichen sind erforderlich.
Autofahrer, die nicht den eigenen PKW fahren, benötigen eine Besitzervollmacht.
Die internationale ,,Grüne Versicherungskarte” wird bei Verkehrskontrollen
bzw. bei Schadensfällen als Versicherungsnachweis verlangt. Der Abschluss
einer Kurzkaskoversicherung für die Zeit des Aufenthaltes wird empfohlen.
Autobahnbenutzung ist kostenpflichtig. Bleifreies Benzin (senza piombo)
gibt es an fast allen Tankstellen; in Mittel- und Süditalien ist
es besser, früher zu tanken. Das Mitführen von Reservetreibstoff
und Auffüllen von Kanistern an Tankstellen ist nicht erlaubt. Der
Straßenhilfsdienst des ACI
hat die Rufnummer 803-116. Im August empfiehlt sich bei den Touristenzentren,
sofern möglich, die Reservierung einer Garage bzw. eines abgeschlossenen
Parkplatzes, da Parkprobleme vorkommen.
Ferragosto:
Ist am 15. August und Höhepunkt der italienischen Ferien: ,,tutta
l’Italia” ist um diese Zeit zu den Ferienorten unterwegs.
Essen und Trinken:
Auf der Restaurantrechnung steht neben dem Bedienungsgeld ein Betrag für
,pane e coperto” (Brot und Gedeck), unabhängig davon, ob man
Brot gegessen hat. In den Bars kosten Getränke am Tisch mehr als
die im Stehen an der Bar getrunken werden. Dem Frühstück wird
in Italien nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die meisten Hotels bieten
jedoch ein verstärktes Frühstück mit Käse oder Wurst
oder z. T. ein Frühstücksbüffet an. Eierspeisen werden
jedoch z. B. immer extra berechnet. Bei Menüwahl gibt es eine Auswahl
von mindestens 2 Vorspeisen, Hauptgerichten und Nachspeisen. In einigen
Hotels wählt man die Hauptmahlzeiten bereits beim Frühstück
aus.
Rauchen:
Ab dem 1.1.2005 besteht in Italien in allen öffentlichen Räumen
absolutes Rauchverbot.
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